"Eine im Auftrag der Grünen erstellte Studie (PDF-Datei) des Instituts für europäisches Medienrecht (EMR) kommt zum Schluss, dass die Einführung einer sogenannten Content- oder Kultur-Flatrate zur vollständigen Legalisierung von Filesharing nicht nur rechtlich machbar, sondern im Interesse der Künstler sogar geboten sei. Eine entsprechende Regelung "verstößt nicht gegen die Grundrechte der Schöpfer", heißt es in dem von EMR-Direktor Alexander Roßnagel gemeinsam mit der Kasseler Projektgruppe provet erstellten Gutachten. Vielmehr sorge sie dafür, dass die Kreativen "einen angemessenen Ausgleich für die Vervielfältigung ihrer Werke erhalten". Die Pauschalvergütung für Up- und Downloads in Tauschbörsen erfordere zwar Änderungen des nationalen und europäischen Rechts. Es handle sich dabei aber um "die logische Konsequenz der technologischen Revolution, die durch das Internet erfolgt ist"."